Der LEGAL Waffenbesitzer (Sportschütze)

  • ist mindestens 18 oder sogar 25 Jahre alt
  • ist „voll geschäftsfähig“
  • sein Strafregisterauszug wurde von den Behörden gründlich überprüft und ist „sauber"
  • hat keine Ordnungswidrigkeiten oder Trunkenheitsfahrten begangen
    (mindestens in den letzten 5 bis 10 Jahren)
  • muss sich vor der 1. Waffen-Erwerbserlaubnis durch die Behörden einen genormten Safe anschaffen und dies der zuständigen Ordnungsbehörde auch nachweisen (Fotos, Rechnung)
  • muss mindestens ein Jahr aktives Mitglied in einem staatlich anerkannten Schießsportverband sein (bis zur 1. Waffe)
  • muss regelmäßig und nachprüfbar über mehrere Jahre trainieren (Schießbuch führen)
  • hat eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung über Gesetze, Technik und Handhabung ablegen müssen (Sachkundeprüfung)
  • muss für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag stellen und zwar:
    • beim Verein
    • beim Verband
    • bei den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden
    (Polizei)
  • muss jede Waffe bei den Behörden mit Seriennummer und Datum registrieren (innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb)
  • hat für alle Prüfungen und Genehmigungen bereits mehrere 100 EUR ausgegeben, bevor er überhaupt die Erlaubnis bekommt eine Sportwaffe erwerben zu dürfen
  • darf auch künftig nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen (sonst müsste er alle seine Waffen abgeben und seine waffenrechtliche Erlaubnis würde ihm entzogen)



Ein Sportschütze ist einer der bestmöglich überprüften und gesetzestreuen, sowie ein sehr verantwortungsvoller Bürger Deutschlands!